Hochschulinterne Auswahlverfahren

Der Studiengang, den ihr gewählt habt, wird voraussichtlich mehr Bewerber als Plätze haben.


In diesem Fall wird ein so genanntes 'örtliches' Auswahlverfahren durchgeführt.

Das bedeutet: Es gibt einen festen Bewerbungsschluss und die Bewerber werden dann nach einem vorher festgelegten Verfahren ermittelt. Diese Verfahren können von Bundesland zu Bundesland stark voneinander abweichen. Ebenso könne auch die Bewerbungsfristen unterschiedlich sein.

Häufig werden die Plätze nach der Abiturnote und nach der Wartezeit vergeben:

Auswahl nach Note:

Ein Beispiel: Ein Studiengang hat 100 Studienplätze und 200 Bewerber, die sich fristgerecht beworben haben. 60% dieser freien Plätze werden an die notenbesten Bewerber vergeben. Dazu werden alle Bewerber nach ihren Abiturgesamtnoten sortiert. Die Note des 60. wird als Numerus Clausus oder Auswahlgrenze bekannt gemacht. Die Auswahlgrenzen werden häufig als Numerus Clausus bezeichnet. Die restlichen 40% der freien Studienplätze werden dann beispielsweise nach der Wartezeit vergeben.

Auswahl nach Wartezeit:

Solltet ihr aufgrund der Note nicht ausgewählt worden sein, besteht unter Umständen noch eine Chance bei der Auswahl nach Wartezeit. Als Wartezeit wird jedes Halbjahr gezählt, in dem ihr nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben wart. Dazu wird von der Hochschule der Zeitraum zwischen Abitur und Bewerbung ermittelt. Es gibt keine Wartelisten, d.h., wenn ihr abgelehnt worden seid, müsst ihr euch im Folgesemester erneut bewerben, wenn ihr den Studienplatz dann noch wollt. Ein Irrglaube ist, dass der Abiturdurchschnitt jedes Semester um 0,1 Punkte besser wird. Der einmal erreichte Abischnitt ändert sich nicht!

Bei der Auswahl nach Wartezeit (häufig sind dies 40% der vorhandenen Plätze) werden die Bewerberinnen und Bewerber in eine Reihenfolge nach ihren errechneten Halbjahren gebracht. Im oben beschriebenen Beispiel wäre die Wartezeit des 40sten Bewerbers in der Rangfolge die Auswahlgrenze.

Solltet ihr eine Ablehnung bekommen, könnt ihr auf dem Ablehnungsbescheid die Auswahlgrenzen und eure Grenzränge nachlesen. Eine Übersicht der Ergebnisse früherer Auswahlverfahren nach Orten sortiert, findet ihr hier:

www.auswahlgrenzen.de

Zeitlicher Ablauf des Auswahlverfahrens (idealtypisch)

ZEITPUNKT

VERFAHRENSSCHRITT

im Juni

Zeugnis der Hochschulreife

15. Juli

Bewerbungsschluss

Anfang August

Auswahlverfahren

Ende August

1. Nachrückverfahren

Mitte September

2. Nachrückverfahren und weitere

Mitte September

Studienbeginn an Fachhochschulen

Mitte Oktober

Studienbeginn an Universitäten