Studienplatzklage

Sollte eure Bewerbung um einen Studienplatz erfolglos geblieben sein, erhaltet ihr eine Ablehnung. Jetzt habt ihr als letztes Mittel die Möglichkeit, gegen den Ablehnungsbescheid in Widerspruch zu gehen. Dabei müsst ihr aber eine Reihe von Punkten beachten:

1. Der richtige Zeitpunkt:
Oft hat man einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Zeit für den Widerspruch.

2. Wo einreichen?
Zum einen muss Widerspruch bei der Hochschule eingelegt und zum anderen ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden. Dieser Antrag ist noch keine Klage. Er bewirkt nur eine vorläufige Entscheidung des Gerichts über den Studienplatz.

Leider läßt sich wenig über die individuelle Erfolgswahrscheinlichkeit sagen. Diese hängt davon ab, wieviel weitere Studienplatzkapazität das Gericht feststellt, wie viele Mitbewerber mit euch den Antrag eingereicht haben, etc.

Kosten:
Entscheidet das Gericht positiv, entstehen euch keine Kosten. Es sei denn, ihr habt einen Anwalt/eine Anwältin damit beauftragt eure Rechte zu vertreten. Hier fallen dann entsprechende Anwaltskosten an.


Hilfreicher Link:
Studienplatzbeschaffung - Informationen des AStAs der Universität Hamburg